Arbeitsrecht

Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber in sämtlichen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts außergerichtlich und vor Arbeitsgerichten und Schiedsstellen. Sie finden uns in Dortmund Aplerbeck.

 

Wenn Sie als Arbeitnehmer  eine Kündigung erhalten haben, ist in der Regel ein Frist von 3 Wochen zu beachten. Innerhalb dieser Frist muss Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden.  Wir stehen Ihnen kurzfristig für eine Beratung über die beste strategische Vorgehensweis zur Verfügung und gewährleisten die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Häufig werden diese Dinge durch Zahlung einer Abfindung im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs erledigt.

 

Wenn Sie als Arbeitgeber erwägen, sich von Mitarbeitern zu trennen, übernehmen wir die gestaltende Beratung im Vorfeld der gewünschten Personalmaßnahme, damit Sie die notwendige wirtschaftliche und organisatorische Planungssicherheit erhalten, auch hier sind eine Vielzahl von Fristen zu bechten.

 

Grundsätzlich ist im Arbeitsrecht Schnelligkeit, allerdings ohne Hektik gefragt.

 

In Klage- und Schiedsverfahren vertreten wir Sie bundesweit vor Arbeitsgerichten sämtlicher Instanzen, Schiedsstellen usw..

 

Unsere Leistungen in diesem Bereich:

  • Vertretung vor allen Arbeitsgerichten

  • Aushandeln von Abfindungen

  • Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen
  • Entwerfen und Überprüfen von Arbeitszeugnissen
  • Gestaltung und Planung von Personalentscheidungen
  • Individuelle Rechtsberatung
  • Beratungen zum Betriebsverfassungsrecht

Weitere Rechtstipps finden Sie auf:  https://www.arbeitsrechte.de/

 

Weitere Informationen zur Fachanwaltschaften finden sie hier: https://www.fachanwalt.de/magazin/ueber-fachanwaelte/

 

Der Kanzleischwerpunkt Arbeitsrecht wird betreut von:

Jens Mackner          Roland Faust

Fachanwalt für       Rechtsanwalt

Arbeitsrecht

Sie haben Interesse an unseren Leistungen?

Rufen Sie uns an unter 0231 - 445015 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.